B1 Bregenzerach von Klausbrücke bis zur Einmündung Mellenbach
B2 Bregenzerach von Einmündung Mellenbach bis Fischereigrenze Schnepfau (Tankstelle)
M1 Mellenbach von Bregenzerach bis Brücke Dösvorsäß
M2 Mellenbach von Brücke Dösvorsäß bis Ursprung
Das Gebiet der Bregenzerach von der Klausbrücke in Mellau bis zur Gemeindegrenze Mellau-Schnepfau und der Mellenbach mit allen Zuflüssen innerhalb der Gemeinde Mellau, ausgenommen der Leuebach.
Zu diesem Revier gehört gemäß § 31 Abs 3 des Fischereigesetzes, LGBl Nr 47/2000, auch das bei der Fischereireviereinteilung 1933 von der Stadt Dornbirn angemeldete Gebiet des Mellenbaches innerhalb des Gebietes der Stadt Dornbirn bis zum Ausrinn des Sünser Sees.
Das gesamte Fischereirevier 14 Mellau ist ab 2013 als Fliegenrevier ausgewiesen. Erlaubt ist das Fischen mit Fliegenrute, Fliegenschnur, Nassfliege, Trockenfliege, Nymphe oder Streamer ohne Widerhaken. Alle anderen Fangmethoden und Geräte sind verboten.
Der Giessensee, Engebach und Hinterebach wird als Aufzuchtsgebiet genutzt. Deshalb gilt dort ein generelles Fischverbot.
Nähere Infos: Fischereibestimmungen
Erhältlich vom 1. Mai - 30. September
EUR 30,00 für Einheimische und Gäste, die in Mellau nächtigen
EUR 35,00 Normalpreis
Beim Kauf einer Tageskarte ist zusätzlich zum Kaufpreis eine Kaution von EUR 10,00 zu hinterlegen.
Bei Rückgabe der Fangstatistik wird diese jedoch sofort zurückerstattet.